Nur zur Erinnerung, dass hier mal wieder die SPD in AfD- Sprech verfällt, die können das nämlich so gut wie die Union wenn der Panikmodus eintritt:
Wie man Menschen bereits unter dem Stichwort terrorisiert und dafür die Gewerbeaufsicht misbraucht:
https://taz.de/Bekaempfung-von-Clan-Kriminalitaet/!5895850/
Wie “Clankriminalität” als Begriff völlig aus dem Ruder gelaufen ist:
„Clankriminalität“ wird in den Lageberichten als Unterkategorie von „Organisierter Kriminalität“ (OK) aufgeführt. Auch die für „Clankriminalität“ zuständigen Dezernate sind in der Regel Dezernate in der Abteilung OK. Tatsächlich ist „Clankriminalität“ aber keine Unterkategorie von OK und wird auch von den Kriminalämtern nicht als solche angesehen. Ein Blick auf die Straftaten, die im Bundeslagebild und in den Lageberichten der Länder unter „Clankriminalität“ aufgelistet werden, verdeutlicht das: Es werden nicht nur Delikte erfasst, die zur Organisierten Kriminalität gehören (z.B. Geldwäsche oder Rauschgifthandel), sondern die häufigsten Straftaten sind die aus der Kategorie Allgemeinkriminalität, wie Verkehrsstraftaten oder Verstöße gegen das Corona-Infektionsschutz-Gesetz. „Clankriminalität“ stellt daher keinen Unterbereich von organisierter Kriminalität dar, sondern ist ein Überbegriff für verschiedenartige Straftaten.
Insbesondere an der Methode, „Clankriminalität“ mithilfe von Namenslisten bestimmter Großfamilien zu fassen, gibt es Kritik. Zusammengefasst bedeutet diese Methode, dass eine Straftat von einer Person, die einen entsprechenden Familiennachnamen trägt, als „Clankriminalität“ zählt – zum Beispiel Bahnfahren ohne Ticket, ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung oder eine Körperverletzung. Die gleiche Straftat zählt bei einer Person ohne einen gelisteten Nachnamen als Allgemeinkriminalität. Mit der Etablierung des Begriffs „Clankriminalität“ wird daher ein innerer Zusammenhang zwischen den Straftaten suggeriert, der in den allermeisten Fällen nicht existiert.
Dass viele keinen echten Aufenthaltsstatus haben und in allen Bereichen von unserem Staat zurückgehalten werden sich hier erfogreich zu integrieren und ehrlicher Arbeit nachzugehen und das auch noch IN DRITTER GENERATION kommt dann noch dazu:
Auch heute leben viele Angehörige der Großfamilien mit dem Status einer Duldung. Mitglieder der Großfamilien schätzen, dass dies 10–30% aller Angehörigen der Großfamilien betrifft, darunter auch Personen der zweiten und dritten Generation. Sie bekamen den Aufenthaltstitel ihrer Eltern „vererbt“, heute wird das Phänomen unter dem Begriff „Kettenduldung“ diskutiert. Häufig müssen die Großfamilien halbjährig zur lokalen Ausländerbehörde, um ihre Duldung zu verlängern. Sie können nicht frei reisen, nicht standesamtlich heiraten, haben nur eingeschränkte Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten und dürfen teilweise kein Bankkonto eröffnen. Stabilität und Zukunftsplanungen werden für die Betroffenen dadurch verunmöglicht.
Quelle PDF Download einer Studie zum Thema
Ist eigentlich irgendwie der Schreibtisch aller Innenpolitiker mit was infiziert oder sind die schon so krank wenn sie ins Amt kommen?
Was ist hier nicht kapiere: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist bereits eine Straftat und Straftaten können Grund zur Abschiebung sein. Wozu braucht man jetzt also diese Änderung?
Der “Trick” ist ja, dass es sich bei den sogenannten “Clans” tatsächlich oft um Großfamilien handelt. Und ich vermute, dass die meisten Gerichte in diesen Fällen so urteilen würden, dass die Begehung von Straftaten nur von untergeordneter Bedeutung für die Vereinigung (d.h. die Familie) ist. Insbesondere die kriminellen Elemente innerhalb diese Familien haben natürlich auch ein Interesse daran die Grenzen zwischen der Familie selbst und der kriminellen Teilmenge so stark wie möglih zu verwischen.
Ja, vielleicht muss man den Begriff der kriminellen Vereinigung irgendwie ausweiten. Zumindest bei schlimmeren Sachen. Man könnte z.B. festlegen, dass auch eine untergeordnete Bedeutung reicht, wenn die kriminelle Vereinigung tatsächlich Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr Gefängnis) begeht. Derzeit reichen nämlich auch Straftaten, wenn auf diese bis eine Höchststrafe von mindestens zwei Jahren steht. Dinge wie Nötigung (z.B. beim Straßen blockieren) und Diebstähle wären dann nicht drin, aber Raub, Mord etc. schon.
Dann muss man natürlich festlegen, was in einer Familie eine “Mitgliedschaft” ist. Man kann ja nicht die bloße Verwandtschaft oder das Besuchen einer Feier zählen. Aber eine gewisse Distanzierung von kriminellen Verwandten kann man schon erwarten.
Ich weiss nicht, aber viele Clanmitglieder haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Deutsche konnte man bisher kaum abschieben. Mir fallen nur die ISIS frauen ein. Denen wurde zuerst die Staatsbürgerschaft abgenommen.
Ja, vermutlich muss Faeser dann auch noch das Entziehen der Staatsbürgerschaft leichter machen. Das geht natürlich nur bei Menschen mit mehrfacher Staatsbürgeschaft, aber wenn die vorhanden ist, warum nicht. Kann man ja als Ergänzung zu den neuen Erleichterungen bei der doppelten Staatsbürgeschaft betrachten. Dann hat das Behalten der alten Staatsbürgeschaft eben nicht nur Vorteile.